Gutachten
Für die Erstellung eines Gutachtens existieren keine gesetzlichen Vorschriften oder Regelungen. Die
bestellenden Kammern sowie die Rechtsprechung haben allerdings Mindeststandards formuliert.
Ein Gutachten erfordert eine umfassende und in sich nachvollziehbare Darstellung des Erkenntnis- und
Wertungsprozesses des Begutachtenden.
Die Übersichtlichkeit des Gutachtens kann durch das Einfügen von Fotos, Skizzen und Tabellen noch
verstärkt werden. Ein Gutachten muss nachvollziehbar, nachprüfbar und ausreichend begründet sein.
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