AUSZUG
LEISTUNGSBEREICHE
Brandschäden
BRANDSCHÄDEN

Wasserschäden
WASSERSCHÄDEN

Haftpflichtschäden
HAFTPFLICHTSCHÄDEN

Sturmschäden
STURMSCHÄDEN

Gebäudeplanung
GEBÄUDEPLANUNG

Bauabnahmen
BAUABNAHMEN

Gebäudeschäden und Baumängel


Eine Bauleistung ist so zu erbringen, dass sie zum Zeitpunkt der Abnahme die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist, den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zum gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern (vgl. § 13 Nr. 1 VOB/B).

Im Streitfall ist es zweckdienlich, die Hilfe eines verständigen, unparteiischen Dritten – hier die des Bausachverstäändigen – in Anspruch zu nehmen, damit die Ursache(n) erforscht und der bzw. die Verursacher ermittelt werden können.

Oftmals kann durch ein Gutachten eines solchen Bausachverständigen ein kostenintensiver Rechtsstreit im Vorfeld verhindert werden.

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