Baubegleitung und Bauüberwachung (Objektüberwachung)
Bei der Objektüberwachung werden Ihre privaten Belange als Bauherr wahrgenommen, wie z. B. die Prüfung
der Baustoffe und Überprüfung der Gewerke.
Die einzelnen Begehungen werden mithilfe von Fotos dokumentiert und in einem Protokoll festgehalten. Damit hat der
Bauherr gegenüber seinem Auftragnehmer bessere Voraussetzungen, seine Interessen durchzusetzen.
Die Praxis hat gezeigt, dass sich die Qualität der Arbeit durch diese Form der unabhängigen Kontrolle
erheblich verbessern lässt und somit mögliche Streitpunkte frühzeitig aus dem Weg geräumt
werden können.
Eine Baubegleitung kann jedoch anders als eine Bauüberwachung keinen mangelfreien Bau garantieren, da sie
auf einzelne Punkte beschränkt ist, wie z. B.:
- Betonieren der Fundamente / Sohlplatte
- Betonieren der Decken
- Kontrolle des Dachstuhles vor dem Innenausbau
- Kontrolle während und nach dem Innenausbau
- Estrichherstellung
Bei einer Bauüberwachung (Objektüberwachung) wird im Gegensatz zur Baubegleitung eine nahezu perfekte Überwachung aller Baustellenaktivitäten durchgeführt.
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