Gebäudesachschäden
Als Sachschaden wird in der Regel jede Beeinträchtigung der Substanz, die den Wert oder die Brauchbarkeit
der Sache mindert, verstanden.
Bei einem Großteil der Gebäudesachschäden besteht die Möglichkeit, eine Sachversicherung
abzuschließen.
Versichert sind dann die im Versicherungsschein genannten Wohngebäude gegen Schäden durch die unmittelbare
Einwirkung von Sturm, Hagel, Brand und Leitungswasser, sonstige Elementarschäden wie Erdrutsch,
Überschwemmung etc.
Regressforderungen können ebenfalls gegen den Schadenverursacher (z. B. den Verursacher eines Brandes) oder
gegen eine Person, welche Sicherheitsvorschriften, die in einem kausalen Zusammenhang mit dem Schaden bzw. dem
Schadensausmaß stehen (z. B. mangelhafte Unterhaltung und Wartung von Brandschutzeinrichtungen), nicht
eingehalten hat, gestellt werden.
Die mangelhafte Herstellung einer Sache stellt keinen Sachschaden dar, kann aber Ursache eines Sachschadens werden.
Hier ermitteln wir die Schadenursache und den Schadenumfang einschließlich der Bestimmung des Zeit- und
Neuwertes und prüfen, ob Regressforderungen gestellt werden können.
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